Gut zu wissen
Das deutsche Hebammengesetz schreibt vor, dass bei jeder Geburt, auch bei Kaiserschnitten, eine Hebamme anwesend sein muss. Wir unterstehen einer Fortbildungspflicht, damit wir immer auf dem neuesten medizinischen Stand sind und eine kompetente Betreuung gewährleisten können.
Wir Hebammen sind ausgebildet, Frauen während ihrer Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sicher zu betreuen und zu unterstützen. Sollten dabei Risiken erkannt werden, wird ggf. in ärztliche Hände überwiesen. Die Betreuung ist bei gesetzlich versicherten Frauen lt. SGB V geregelt.
Die Kosten hierfür übernehmen die Krankenkassen. Privatversicherte sollten sich bei ihrer Versicherung erkundigen, welche Hebammenleistungen ihr Vertrag beinhaltet.
Grundsätzliches
Versäumte oder weniger als 24 h vor der verabredeten Zeit abgesagte Termine werden als Privatleistung in Rechnung gestellt. (Ausnahme Krankenhausaufenthalt)
Im Vertretungsfall (Krankheit/Fortbildung/Urlaub) werden Ihnen die Kontaktdaten der jeweiligen Hebammenkollegin rechtzeitig bekannt gegeben. Termine müssen dann mit der Vertretung individuell vereinbart werden.
Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen kommuniziere ich beruflich ausschließlich über Telefon, SMS und E-Mail.
Das dürfen Sie erwarten
- Ein Vorgespräch zum Kennenlernen
- Regelmäßige Termine in der Schwangerschaft
- Schwangerenvorsorge lt. Mutterschaftsrichtlinien (Mutterpass)
- Hilfe bei Beschwerden
- Beratung zu allen aufkommenden Fragen
- Unterstützung bei der Wahl des Geburtsortes
- Wochenbettbetreuung (auch nach ambulanter Geburt)
- Still-/Ernährungsberatung
- Kurse im eigenen Kursraum (Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage)
- Individuelle Leistungen
- Betreuung in besonderen Lebenssituationen